Wartung
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Bei allen sicherheitsrelevanten technischen Tür- und Toranlagen sowie bei Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren und -schiebetore, ist eine periodische Überprüfung, auch zur Wahrung von Gewährleistungsansprüchen, unverzichtbar. Grundsätzlich müssen Feststellanlagen von Feuerschutzabschlüssen vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Darüber hinaus ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Dies wird auch in den betreffenden Zulassungen und Unfallverhütungsvorschriften gefordert. Diese jährliche Prüfung, wie auch die Wartung, darf nur von einem Fachmann oder einer ausgebildeten und zertifizierten Person durchgeführt werden. Diese Dienstleistung im Rahmen eines Wartungsvertrages bietet Ihnen DMW Schwarze gern an. Bei Interesse oder Fragen können Sie unseren Service wie folgt erreichen: Wartung service@dmwschwarze.de Tel. +49 (0)521 / 4599 382 Fax+49 (0)521 / 4599 363 |
